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LG Landshut, 30.09.2020 - 51 OH 3148/14 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
ZPO § 42, § 47
Keine Wartepflicht des Sachverständigen nach Ablehnung
Verfahrensgang
- LG Landshut, 30.09.2020 - 51 OH 3148/14
- OLG München, 13.01.2021 - 20 W 1742/20
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Rostock, 14.10.1998 - 4 W 64/98
Auszug aus LG Landshut, 30.09.2020 - 51 OH 3148/14
Auch die vom Antragsgegnervertreter zu 4) standardmäßig zitierten Entscheidungen des OLG Rostock (NJW-RR 1999, 1507) und vom Bayerischen Obersten Landesgericht (WuM 1994, 410) beschäftigen sich allein mit den Befangenheitsanträgen gegen Richter.
- OLG München, 13.01.2021 - 20 W 1742/20
Voraussetzungen für die Ablehnung von Richter und Sachverständigen
Die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin zu 4) gegen den Beschluss des Landgerichts Landshut vom 30.09.2020, Az. 51 OH 3148/14, wird zurückgewiesen. - LG Darmstadt, 16.12.2022 - 13 OH 101/16
Ablehnung eines Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit
Dies gilt nicht zuletzt deshalb, weil eine längere Verfahrensdauer grundsätzlich alle Parteien gleichermaßen belastet und aus ihr regelmäßig nicht gefolgert werden kann, der Sachverständige stehe der Sache gerade einer bestimmten Partei nicht unvoreingenommen gegenüber (vgl. LG Landshut, Beschluss vom 30.09.2020, Az. 51 OH 3148/14; im Langtext zit. nach beck-online; Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 03.04.2017, Az. 1 E 229/17; ESVGH 67, 252; im Langtext zit. nach juris).